Bürgerinitiative "Rettet unsere Notfallversorgung"

Willkommen auf den Webseiten der Bürgerinitiative "Rettet unsere Notfallversorgung" - Bad Krozingen

RUN: „Rettet unsere Notfallversorgung“!

Wieso das denn? Gibt’s denn keine Notfallversorgung mehr?

Doch, noch! Aber vielleicht bald nicht mehr so, wie Sie sich das vorstellen.

Geht es nach den Vorstellungen des G-BA (gemeinsamen Bundesausschusses) und der Bundesregierung, wird das Sterben der Notfallversorgung kleiner Krankenhäuser rasch voranschreiten, was für Sie als Konsequenz im Notfall extrem lange Wege und Fahrzeiten zu weiter entfernten Krankenhäuser bedeuten wird.

Als Notfallkrankenhäuser kommen künftig nur noch solche in Frage, die mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie innere Medizin verfügen und für eine möglicherweise indizierte intensivmedizinische Betreuung muss eine Intensivstation mit mindestens 6 Betten vorhanden sein. Außerdem muss ein entsprechender Facharzt innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein.

Können diese Bedingungen auch nur teilweise nicht erfüllt werden, wird das Krankenhaus von der Notfallversorgung ausgeschlossen.

Das mag ja auf den ersten Blick sogar sinnvoll erscheinen, denn das hört sich sehr fürsorglich an. Man muss sich aber vergegenwärtigen, dass dies für die Notfallversorgung einen Kahlschlag bedeutet, der vor allem die strukturschwachen und ländlichen Gebiete trifft.

Man muss sich mal klarmachen, was das bedeutet: Wenn Sie sich beispielsweise bei einer Wanderung am Belchen ein Bein brechen, dann fährt Sie der Rettungsdienst künftig nicht etwa in das nächstgelegene Krankenhaus, sondern Sie werden an Bad Krozingen vorbei nach Freiburg gefahren.

Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass man im Gesundheitsbereich auch nach den Kosten schauen muss, aber nicht, wenn dies ausschließlich zu Lasten der Patienten geht.

Wir wollen, dass die Notfallversorgung im ländlichen Bereich nicht zurückgefahren wird, sondern dass sie ganz im Gegenteil gestärkt wird.

Diese Forderung ist kein „Wunschkonzert“, sondern deckt sich mit unserer Landesverfassung. Dort ist der Grundsatz der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land verankert. Wir gehen fest davon aus, dass unsere Landesregierung ihre eigene Verfassung beherzigt. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der sogenannten Länderöffnungsklausel durchaus die Möglichkeit, die Notfallversorgung in Bad Krozingen zu erhalten. Dies ist nur eine Frage des Wollens.

In Bad Krozingen wäre dies durch eine Kooperation und Zusammenschluß der vorhandenen Krankenhäuser von Krankenhaus und Uniklinik am Standort des Universitätsherzzentrums durchaus möglich.

Wir fordern deshalb:

  • Wir fordern für Bad Krozingen auf Basis der vorhandenen Krankenhäuser und der vorhandenen Infrastruktur ein Krankenhaus mit der Zulassung und Teilnahme an der stationären Notfallversorgung Stufe 1 (Fachabteilung Chirurgie/Unfallchirurgie und Innere Medizin).

  • Wir fordern ein INZ (Integriertes Notfallzentrum) angeschlossen an das Krankenhaus unter Punkt 1 zur Aufrechterhaltung der ambulanten Notfallversorgung 24/7 in den Bereichen Innere Medizin und Chirurgie/Unfallchirurgie.

  • Wir fordern die Landes- und Bundesregierung auf, den Bedarf an einer flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung im ländlichen Raum über Wirtschaftlichkeitsaspekte zu stellen und gemäß des in der Landesverfassung verankerten Grundsatzes der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land den bestehenden Krankenhäusern entsprechende Beachtung, Wertschätzung und finanzielle Entlastung entgegenzubringen.

  • Statt einer Zentralisierung von medizinischer Versorgung und dem Ausschluss der kleinen Kliniken von der Notfallversorgung oder sogar deren Schließung, erwarten wir eine stärkere Vernetzung der vorhandenen Strukturen in der Fläche und damit verbunden das Zulassen von Kooperationen mit anderen Krankenhäusern vor Ort.

  • Wir bitten dabei auch dringlich darum, die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie in die politischen Überlegungen und Verhandlungen bisheriger und künftiger gesetzlicher oder regulatorischer Strukturen einfließen zu lassen und umzusetzen. Die Corona-Pandemie hat uns die Bedeutsamkeit eines gut ausgebauten und gut vernetzten dezentralen Versorgungssystems vor Augen geführt. Einsparungsvorgaben und Profit-Maximierungsüberlegungen dürfen nicht über dem Wohl der Patienten stehen.

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